Freie Fahrt garantiert!
Ihre Fahrkarte
Aktuell erhalten Sie die KONUS Schwarzwald-Gästekarte in rund 150 Schwarzwälder Ferienorten mit Anmeldung bei Ihrem Gastgeber. Das bedeutet: Rund 9.000 Gastgeber drücken ihren Gästen bei der Ankunft kostenlos ein Freifahrtticket für Busse und Bahnen in der Ferienregion Schwarzwald in die Hand. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis in der 2. Klasse sowie in den Straßenbahnen und Bussen der Städte Freiburg und Karlsruhe. Ausgeschlossen sind ICE-, IC- EC- und ECE-Verbindungen sowie Bergbahnen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass manche Betriebsarten, zum Beispel einige Jugendherbergen und Kliniken, von der Kurtaxe befreit sind und die KONUS-Gästekarte somit von diesen Betrieben nicht ausgestellt werden kann. Fragen Sie am besten vor der Buchung bei Ihrem Gastgeber nach der KONUS-Gästekarte!
Ihre KONUS-Orte
In der Übersicht
In diesen Orten erhalten Sie Ihre Mobilitätskarte für den Schwarzwald.
-
Aktuelle Streckeninformationen
Immer auf dem Laufenden sein über Sperrungen und aktuelle Informationen.
Aktuelles -
Fragen
Mail senden
Sie haben weitere Fragen rund um KONUS? Rufen Sie uns unter Tel. 0761 - 896460 an oder senden uns eine Mail.

Es gibt noch mehr: Jetzt die weiteren Gästekarten im Schwarzwald entdecken!
Weitere Gästekarten© Chris Keller / STG
Kreuz und quer
Durch den Schwarzwald
Auf diesen Strecken gilt die KONUS-Gästekarte.

Sie wollen gleich los?
Hier finden Sie Ihre passende Verbindung:
Tipps & Tricks
Häufige Fragen
Aktuell erhalten Sie die KONUS-Gästekarte in rund 150 Schwarzwälder Ferienorten mit Anmeldung bei Ihrem Gastgeber. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Orte finden Sie hier.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass manche Betriebsarten, wie Jugendherbergen und Kliniken, von der Kurtaxe befreit sein können und die KONUS-Gästekarte deshalb nicht ausgestellt werden kann. Fragen Sie bitte vor der Buchung bei Ihrem Gastgeber nach der KONUS-Gästekarte.
Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis in der 2. Klasse sowie in den Straßenbahnen in Karlsruhe und Freiburg.
Hinweis: Ausgeschlossen sind ICE-, IC-, EC- und ECE-Verbindungen sowie Bergbahnen.
Nein. Die KONUS-Gästekarte gilt ab Ihrem ersten Aufenthaltstag, aber erst nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (Check-In) bis zu Ihrem Abreisetag. KONUS kann zur Abreise, nicht jedoch zur Anreise genutzt werden.
Nein, die KONUS-Gästekarte ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
KONUS gilt nur in Verbindung mit einem amtlich gültigen Lichtbildausweis. Bei Kindern werden als Ausweisdokument unter anderem folgende Dokumente akzeptiert: Schülerausweis, Kinderpass, Personalausweis, Versichertenkarte. Es ist immer der Ausweis desjenigen vorzulegen, der namentlich auf der KONUS-Gästekarte eingetragen ist.
Ja. Sollten Sie sich als Gruppe bei Ihrem Vermieter angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage und Austausch Ihrer Gruppen-KONUS-Gästekarte einzelne KONUS-Gästekarten von Ihrem Beherbergungsbetrieb. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei Ihrer Anmeldung einzelne KONUS-Gästekarten ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht immer in der Gruppe reisen.
Leider nicht. KONUS dient ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren. Hierfür gelten die Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.
Leider nicht. KONUS dient ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern. Hierfür gelten die Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde. Nähere Informationen zur Fahrradbeförderung in Zügen finden Sie auch hier.
Nein, die KONUS-Gästekarte gilt ausschließlich im Nahverkehr der 2. Klasse., im definierten KONUS-Gebiet.
Nein, die KONUS-Gästekarte gilt ausschließlich in der zweiten Klasse des Nahverkehrs. Ausgeschlossen sind alle Züge des Fernverkehrs inklusive ICE-, IC-, EC- und ECE-Züge.
Nein, eine Nutzung bei Bergbahnen ist ausgeschlossen.
Karlsruher Verkehrsverbund KVV | www.kvv.de |
Tarifverbund Ortenau TGO | www.ortenaulinie.de |
Regio-Verkehrsverbund Freiburg RVF | www.rvf.de |
Regioverkehrsverbund Lörrach RVL | www.rvl-online.de |
Move - Zweckverband Verkehrsverbund | www.mein-move.de |
Waldshuter Tarifverbund WTV | www.wtv-online.de |
Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt VGF | www.vgf-info.de |
Verkehrsverbund Pforzheim Enzkreis VPE (nur Teilbereiche) | www.vpe.de |
Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw VGC | www.vgc-online.de |
Deutsche Bahn DB Regio | www.bahn.de |