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Das Internetangebot der Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) zielt auf eine bestmögliche Informationsvielfalt und Informationstiefe für alle am touristischen Schwarzwald interessierten Personen ab. Dies gilt auch für Personen mit Einschränkungen. In diesem Sinne möchte die Schwarzwald Tourismus GmbH als Betreiber dieser Website ein entsprechendes Angebot aufbauen und die Website in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (möglichst) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schwarzwald-tourismus.info

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die STG ist bestrebt, das barrierearme Angebot stetig zu erweitern und zu verbessern.
 

Nicht barrierefreie Inhalte 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

1. in den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, DMOs, Vereine, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. 

2. in den Webauftritt eingebundene Videos

Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. 

3. Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. 

4. Bilder aus der gemeinsamen mein.toubiz Datenbank haben nicht immer einen Alternativ-Text

Begründung: Die Websiten der STG haben als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Hier können verschiedenste Datensätze von den Partnern eingepflegt werden, die dann durch die STG ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierefrei. Die STG hat darauf keinen direkt Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.

5. externe Dateneinträge entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit

Begründung: Die Websiten der STG haben als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Hier können verschiedenste Datensätze von den Partnern eingepflegt werden, die dann durch die STG ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierearm. Die STG hat darauf keinen direkt Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 26.01.2022 überprüft. 

Rückmeldung und Kontaktangaben 
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen  / Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit auf unseren Websites. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren 
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die STG wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Rückmeldung und Kontaktabgaben“ dieser Erklärung.  

Falls die STG nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.  

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 

Simone Fischer
Landes-Behindertenbeauftragte 
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart 
+49 (0) 711 279-3366 
poststelle@bfbmb.bwl.de 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. 

Fußnote
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103) und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten der Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 108). 

Hier gelangen Sie zur gültigen Fassung der Verordnung.