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Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele und Preisausschreiben die von der Schwarzwald Tourismus GmbH Freiburg (im Folgenden auch „STG“, „wir“), Kompetenzzentrum Tourismus, Wiesentalstraße 5, 79115 Freiburg, veranstaltet werden. Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel/Preisausschreiben/ Sammelpromotion – z.B. auf der Anzeige, auf dem Produkt oder der Website – angegeben werden („Zusatzbedingungen“), gehen diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.

1. Teilnahme und Gewinneinlösung

Die Möglichkeiten zur Teilnahme an dem/der Gewinnspiel/Preisausschreiben/ Sammelpromotion sowie der/die Gewinn(e)/Prämie(n) werden in den Zusatzbedingungen zum/zur jeweiligen Gewinnspiel/Preisausschreiben/Sammelpromotion angegeben.

Nur Einsendungen von Einzelpersonen (=Privatpersonen) werden angenommen; alle anderen Einsendungen, z. B. von Vertretern oder organisierten Gruppen oder automatisch vom Computer generierte Einsendungen, werden nicht angenommen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahren (sowie Jugendliche unter 18 Jahren, sofern deren gesetzliche/r Vertreter ihre schriftliche Zustimmung zu der Teilnahme erklären) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme von Mitarbeitern der Schwarzwald Tourismus GmbH, von Unternehmen, die bei der Umsetzung des Gewinnspiels/Preisausschreibens beteiligt waren oder sind, sowie deren Familienangehörige.

Der Gewinner wird nach Beendigung des Gewinnspiels/Preisausschreibens telefonisch, postalisch oder per Direktnachricht benachrichtigt. Sofern der Gewinner nicht erreicht werden kann und er sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Kontaktaufnahme bei uns meldet, verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Wenn eine Gewinnbenachrichtigung nicht zugestellt werden konnte, ist die STG nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

2. Verschiedene Arten von Gewinnen

2.1 Sachgewinne und Gutscheine

Wenn im Rahmen des Gewinnspiels/Preisausschreibens ein Sachpreis präsentiert wird, so ist dieser Gegenstand nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Modell, Farbe o. ä. können vom präsentierten Gegenstand abweichen. Die STG kann einen zum als Sachpreis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

Die Sachpreise und Gutscheine werden von der STG oder von einem von der STG beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst, Kurier oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Gutscheine können auch per Direktnachricht oder Email versendet werden. Die Lieferung erfolgt frei Haus und nur innerhalb Deutschlands. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz der STG.

Für Lieferschäden wird keine Verantwortung übernommen.

2.2 Tickets und Eintrittskarten

Tickets und Eintrittskarten werden den Gewinnern per Post an die angegebene Wohnadresse oder per e-Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse übersandt.

Mit der Nutzung des Tickets/der Eintrittskarte akzeptiert der Gewinner die dem Ticket/Eintrittskarte zugrundeliegenden Bedingungen des jeweiligen Ticketanbieters/Veranstalters. Die Abwicklung des Ticketgewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Ticketanbieter/Veranstalter.

Für den Fall, dass Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, behalten wir uns das Recht vor, den Gewinn durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH behält sich vor, dem Gewinner anstelle eines Tickets/einer Eintrittskarte einen Gästelistenplatz für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

Wenn der Gewinn die Mitnahme einer Begleitperson umfasst, behalten wir uns vor, dass bei minderjährigen Gewinnern, die Begleitperson für den Gewinner entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder dass die Begleitperson von den Sorgeberechtigten des Gewinners (in der Regel den Eltern) beauftragt wurde und damit eine im Sinne des Jugendschutzgesetzes als Erziehungsbeauftragte für die Veranstaltung bestimmte volljährige Person ist.

2.3 Reisegewinne

Sämtliche mit dem Reisegewinn verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder sonstige Reisekosten, sind vom Gewinner selbst zu tragen.

Die Abwicklung des Reisegewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von der STG oder dem Preissponsor beauftragten Reiseveranstalter. Die Reisebedingungen des Reiseveranstalters akzeptiert der Gewinner durch die Bestätigung der Reise.

Reisetermine erfolgen in Abstimmung mit der Schwarzwald Tourismus GmbH auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin.

Für alle erforderlichen Reiseformalitäten (z.B. gültiger Reisepass, Visa etc.) aller Reisenden ist der Gewinner selbst verantwortlich. Sofern der Gewinner die Reise aus Gründen, die die STG nicht zu vertreten hat, nicht antreten kann, verliert er den Anspruch auf den Gewinn und hat keinen Anspruch auf Ausgleich.

Falls Bahnreisen enthalten sind, gilt Hin- und Rückfahrt „2. Klasse“ ab dem Bahnhof, der dem angegebenen Wohnort am nächsten liegt und zurück.

Wenn der Gewinn die Mitnahme einer Begleitperson umfasst, behalten wir uns vor, dass bei minderjährigen Gewinnern, die Begleitperson für den Gewinner entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder dass die Begleitperson von den Sorgeberechtigten des Gewinners (in der Regel den Eltern) beauftragt wurde und damit eine im Sinne des Jugendschutzgesetzes als Erziehungsbeauftragte für die Veranstaltung bestimmte volljährige Person ist.

2.4 Produktion von Aufnahmen mit dem Gewinner

Sofern die Inanspruchnahme des Gewinns Foto- oder Video-Aufnahmen (oder ähnliches) mit dem Gewinner beinhaltet, gilt Ziff. 3.2 („Rechtsübertragung“) entsprechend. Auf Verlangen von der Schwarzwald Tourismus GmbH ist der Gewinner verpflichtet eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung über die Übertragung seiner Rechte abzuschließen.

3. Zusendung von Beiträgen / Fotos
 

Ist für die Teilnahme am Gewinnspiel/Preisausschreiben die Zusendung von Beiträgen / Fotos erforderlich, gilt folgendes:

3.1 Anforderungen an Beitrag / Foto des Teilnehmers

Der Beitrag / das Foto, den / das der Teilnehmer übermittelt muss von ihm selbst (als Urheber, Fotograf, etc.) oder durch eine Person, die ihm ihre Rechte (Fotografenrechte, Filmherstellungsrechte, etc.) an dem Beitrag / Foto übertragen hat, erstellt worden sein.

Im Beitrag / Foto dürfen weder Markenbezeichnungen, geschützte Kennzeichen, urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützte Werke, gewerbliche Schutzrechte oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter (natürliche und juristische Personen) ohne entsprechende Zustimmung des Berechtigten enthalten sein. Auch dürfen die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige das geistige Eigentum betreffende Rechte Dritter (natürliche und juristische Personen) nicht in anderer Weise verletzt werden.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH behält sich das Recht vor, während des Gewinnspiels/Preisausschreibens Beiträge / Fotos jederzeit nach eigenem Ermessen auszuschließen, falls diese die Rechte Dritter verletzen könnten. Alle Einsendungen gehen in das alleinige Eigentum der Schwarzwald Tourismus GmbH über.

3.2 Rechtsübertragung

Der Teilnehmer überträgt der Schwarzwald Tourismus GmbH das unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, vergütungsfreie, nicht-exklusive und übertragbare Recht, die übersandten Beiträge / Fotos zu bearbeiten (insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung oder Verschlüsselung der Beiträge), zu verbreiten, zu vervielfältigen, Ausschnitte herzustellen, sie zu verwenden, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig in allen bekannten Medien- und Nutzungsarten sowie hinsichtlich Leistungsschutzrechten auch in allen unbekannten Medien- und Nutzungsarten zu jedem Zweck kommerziell oder nicht-kommerziell, auch zu Werbezwecken zu nutzen und auch den Namen, die Abbildung und das Foto jedes Teilnehmers in diesem Zusammenhang vergütungsfrei nach eigenem Ermessen zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Nutzung des Beitrags keinerlei Vergütung erhält. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Der Teilnehmer überträgt der Schwarzwald Tourismus GmbH sowie beauftragten Werbeagenturen – soweit gesetzlich zulässig – ohne zusätzliche Vergütung das Recht, sein Foto, seinen Namen, seine Abbildungen, seine Stimme, seine Meinungen und seine biographischen Informationen in sämtlichen Medien zu nutzen und zu veröffentlichen, um das Gewinnspiel/Preisausschreiben und die STG zu bewerben.

Auf Verlangen der STG ist durch den Teilnehmer/Gewinner eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an den Beiträgen abzuschließen.

Nur solche Beiträge, die unter Beachtung dieser Bedingungen eingesendet werden, werden in dem Gewinnspiel/Preisausschreiben berücksichtigt.

3.3 Garantie

Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben garantiert jeder Teilnehmer, dass der von ihm eingereichte Beitrag / Foto keine Rechte Dritter verletzt. Er garantiert ferner, dass der Teilnehmer alle Zustimmungen, Lizenzen und benötigten Rechte erworben hat, um rechtmäßig an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben teilzunehmen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass seitens der STG keine
Verpflichtung besteht, den Beitrag zu verwenden. Die Schwarzwald Tourismus GmbH kann von der Nutzung des Beitrags nach eigenem Ermessen absehen. Die STG übernimmt keinerlei Haftung, sofern die STG von der Verwertung der eingeräumten Rechte absieht. In diesem Zusammenhang stellt der Teilnehmer die Schwarzwald Tourismus GmbH von allen Ansprüchen, Entschädigungen, Kompensationen, Kosten und Verantwortlichkeiten (eingeschlossen die Kosten der Rechtsverfolgung) frei, die aus einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entstehen können.

4. Sonstiges

Gewinnspiele/Preisausschreiben können von der Schwarzwald Tourismus GmbH in Kooperation mit verschiedenen Partnern, die ggf. die Preise zur Verfügung stellen, durchgeführt werden. Die STG vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des/der Gewinnspiels/Preisausschreibens und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Die Schwarzwald Tourismus GmbH wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, die STG ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels/Preisausschreibens genutzt. Um die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen, ist die STG in diesem Zusammenhang berechtigt, die Daten des Gewinners an Kooperationspartner zu übermitteln. Sofern Sie im Rahmen des Gewinnspiels/Preisausschreibens einen Newsletter o.ä. abonnieren, gelten hinsichtlich der Nutzung Ihrer Daten die im Zusammenhang mit der Newsletter-Registrierung genannten Bedingungen. Ergänzend finden unserer Datenschutzbestimmungen, die Sie auf https://www.schwarzwald-tourismus.info/datenschutz einsehen können, Anwendung.

Eine namentliche Veröffentlichung der Gewinner auf Webseiten und in sozialen Netzwerk der Schwarzwald Tourismus GmbH und/oder der jeweiligen Kooperationspartner ist zulässig. Der Gewinner erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden.

Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel/Preisausschreiben ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Schwarzwald Tourismus GmbH zu.

Verlosungen, die über Instagram/Facebook erfolgen, stehen in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook und werden in keiner Weise von Instagram/Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Haftung: Die Haftung der STG ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.  

Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Barauszahlung ist nicht möglich.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH behält sich vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel/Preisausschreiben auszuschließen sowie Preise zurückzufordern, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bei Fragen richten Sie sich bitte an:

mail@schwarzwald-tourismus.info mit dem Namen des Gewinnspiels/Preisausschreibens als Betreffzeile.

(Stand: November 2023)