Die KONUS-Gästekarte
Ankommen und mit Bus und Bahn kostenlos zur Wanderung, zur Entdeckungstour oder zum Einkaufsbummel fahren: Dafür steht die einzigartige KONUS-Gästekarte. Sie gilt als Freifahrt-Ticket für Busse und Bahnen in der Ferienregion Schwarzwald, von Pforzheim bis Basel, Karlsruhe bis Waldshut, kreuz und quer durch neun Verkehrsverbünde – beliebig oft während des Urlaubs und völlig gratis! Keiner muss sich also um Fahrgeld und Tickets kümmern.
Mit KONUS entdecken wir den Schwarzwald noch viel entspannter als früher.
Irmgard und Werner Hoerder, Rentner
So funktioniert's
Die KONUS-Gästekarte
Freie Fahrt garantiert!
Ihre Fahrkarte
Aktuell erhalten Sie die KONUS Schwarzwald-Gästekarte in rund 150 Schwarzwälder Ferienorten mit Anmeldung bei Ihrem Gastgeber. Das bedeutet: Rund 9.000 Gastgeber drücken ihren Gästen bei der Ankunft kostenlos ein Freifahrtticket für Busse und Bahnen in der Ferienregion Schwarzwald in die Hand. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis in der 2. Klasse sowie in den Straßenbahnen und Bussen der Städte Freiburg und Karlsruhe. Ausgeschlossen sind ICE-, IC- EC- und ECE-Verbindungen sowie Bergbahnen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass manche Betriebsarten, zum Beispel einige Jugendherbergen und Kliniken, von der Kurtaxe befreit sind und die KONUS-Gästekarte somit von diesen Betrieben nicht ausgestellt werden kann. Fragen Sie am besten vor der Buchung bei Ihrem Gastgeber nach der KONUS-Gästekarte!
Ihre KONUS-Orte
In der Übersicht
In diesen Orten erhalten Sie Ihre Mobilitätskarte für den Schwarzwald.
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Aktuelle Streckeninformationen
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Kreuz und quer
Durch den Schwarzwald
Auf diesen Strecken gilt die KONUS-Gästekarte.
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Tipps & Tricks
Häufige Fragen
Aktuell erhalten Sie die KONUS-Gästekarte in rund 150 Schwarzwälder Ferienorten mit Anmeldung bei Ihrem Gastgeber. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Orte finden Sie hier.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass manche Betriebsarten, wie Jugendherbergen und Kliniken, von der Kurtaxe befreit sein können und die KONUS-Gästekarte deshalb nicht ausgestellt werden kann. Fragen Sie bitte vor der Buchung bei Ihrem Gastgeber nach der KONUS-Gästekarte.
Die KONUS-Gästekarte ist während des eingetragenen Zeitraums Ihres Aufenthalts gültig und berechtigt zur Nutzung des Nahverkehrs in allen Bussen und Bahnen der 9 regionalen Schwarzwald-Verkehrsverbünde in der 2. Klasse.
Ausgeschlossen sind ICE-, IC-, EC- und ECE-Verbindungen sowie Bergbahnen.
Die KONUS-Gästekarte gilt erst ab Ankunft bei Ihrem Gastgeber (Check-In) bis zu Ihrem Abreisetag. KONUS kann zur Abreise, nicht jedoch zur Anreise genutzt werden.
Die KONUS-Gästekarte ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
KONUS gilt nur in Verbindung mit einem amtlich gültigen Lichtbildausweis. Bei Kindern, die alleine reisen und eine eigene Fahrkarte benötigen, werden als Ausweisdokument unter anderem folgende Dokumente akzeptiert: Schülerausweis, Kinderpass, Personalausweis, Versichertenkarte. Es ist immer der Ausweis desjenigen vorzulegen, der namentlich auf der KONUS-Gästekarte eingetragen ist.
Ja, natürlich! Sollten Sie sich als Gruppe bei Ihrem Vermieter angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage und Austausch Ihrer Gruppen-KONUS-Gästekarte einzelne KONUS-Gästekarten von Ihrem Beherbergungsbetrieb. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei Ihrer Anmeldung einzelne KONUS-Gästekarten ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht immer in der Gruppe reisen.
Die KONUS-Gästekarte ist generell auf die Personenbeförderung beschränkt. Haustiere dürfen natürlich befördert werden aber die Beförderungsbestimmungen für die Mitnahme von Tieren richten sich nach den jeweiligen Regelungen der einzelnen Verkehrsverbünde. Die Kontaktdaten aller teilnehmenden Verkehrsverbünde finden Sie hier.
Die KONUS-Gästekarte ist generell auf die Personenbeförderung beschränkt. Fahrräder dürfen natürlich befördert werden aber die Beförderungsbestimmungen für die Mitnahme eines Fahrrades richten sich nach den jeweiligen Regelungen der einzelnen Verkehrsverbünde. Informationen zur Fahrradbeförderung in Zügen finden Sie auch hier.
Die KONUS-Gästekarte gilt ausschließlich im Nahverkehr der 2. Klasse., im definierten KONUS-Gebiet.
Die KONUS-Gästekarte gilt ausschließlich in der zweiten Klasse des regionalen Nahverkehrs. Ausgeschlossen sind alle Züge des Fernverkehrs inklusive ICE-, IC-, EC- und ECE-Züge.
Eine Nutzung bei Bergbahnen ist mit KONUS ausgeschlossen.
Karlsruher Verkehrsverbund KVV | www.kvv.de |
Tarifverbund Ortenau TGO | www.ortenaulinie.de |
Regio-Verkehrsverbund Freiburg RVF | www.rvf.de |
Regioverkehrsverbund Lörrach RVL | www.rvl-online.de |
Move - Zweckverband Verkehrsverbund | www.mein-move.de |
Waldshuter Tarifverbund WTV | www.wtv-online.de |
Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt VGF | www.vgf-info.de |
Verkehrsverbund Pforzheim Enzkreis VPE (nur Teilbereiche) | www.vpe.de |
Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw VGC | www.vgc-online.de |
Deutsche Bahn DB Regio | www.bahn.de |