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Das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ sieht vor, dass Betriebe und Orte, die zertifiziert werden wollen, von speziell geschulten Erhebern besucht und hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit geprüft werden. 

Möchten Sie solch ein Erheber werden? Dann finden Sie hier die nötigen Informationen.

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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Für Erheber

Erste Voraussetzung ist die Teilnahme an einer dreitägigen Schulung. Solche "Erheberschulungen" führt die STG in regelmäßigen Abständen und bei ausreichender Teilnehmerzahl durch. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Projektleitung für "Reisen für Alle" bei der Schwarzwald Tourismus GmbH (Veronika Strecker, strecker@schwarzwald-tourismus.info, 0761.89646-13). Ziel ist es, dass die Land-, Stadtkreise und Großschutzgebiete jeweils mind. einen Erheber stellen. Nach drei Jahren ist eine eintägige Auffrischungsschulung zu absolvieren.

Zweite Voraussetzung für die Tätigkeit als Erheber/Erheberin ist die Vereinbarung mit der STG (Erheberrahmenvertrag), von der die Erheber nach der Erheberausbildung Prüfaufträge erhalten. 

Folgenden Verpflichtungen gehen die ausgebildeten Erheber ein:
 

- Erhebungen nur im Auftrag der STG, nicht im eigenen Namen oder im Auftrag eines Betriebes/Anbieters durchzuführen

- Die vom DSFT entwickelten Vorgaben zur Erhebung anzuwenden und die dafür erstellte "Reisen für Alle"-Datenbank zu nutzen

- Die Erhebungen objektiv und nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen

- Keine Aussagen über das Ergebnis der Erhebung zu treffen (der Prüfstelle vorbehalten)

- Die Erhebungsunterlagen bzw. –daten vertraulich zu behandeln

- Dem DSFT, der STG sowie dem Betrieb/Anbieter für Rückfragen zur Verfügung zu stehen

Ausgebildete Erheber werden von der STG für einzelne Erhebungen angefragt. Nach Terminabsprache des Erhebers mit dem zu erhebenden Betrieb/Anbieter, wird der Erheber anhand der vom DSFT festgelegten Qualitätskriterien für die Personengruppen (Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Hörbehinderung, gehörlose Menschen, Menschen mit Sehbehinderung, blinde Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen) den Betrieb vor Ort prüfen. 

Die Daten (inkl. Bilder einzelner Objekte) werden per Tablet erhoben und digital an die STG geschickt  (die jeweiligen Erheberbögen werden digital über die Datenbank zur Verfügung gestellt). Nach Überprüfung der Ergebnisse durch die STG werden die vollständigen Daten an das DSFT weitergeleitet und ein Prüfbericht erstellt. 

Die Rechnung für die Zertifizierung stellt die STG an den Betrieb und übergibt nach erfolgreicher Prüfung und Bezahlung dem Betrieb den Prüfbericht und die Zertifizierungsurkunde. 

Erheber, die im Rahmen von „Reisen für Alle“ im Schwarzwald Betriebe erheben, werden vom entsprechenden Landkreis/Stadtkreis entlohnt. Die Konditionen werden direkt mit dem Ansprechpartner beim Landratsamt/Kommune vereinbart.

Die Höhe des Honorars für externe Erheber können die einzelnen Land- und Stadtkreise selbst festlegen. 

Sie wollen mitmachen?

Ihre Ansprechpartnerin

Veronika Strecker

Veronika Strecker

Themenbereich Barrierefreies Reisen / 
„Reisen für Alle“ im Schwarzwald 

Telefon +49 761 89646 13


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