Schwarzwald-Gästekarte und KONUS
Seit über 20 Jahren gibt es die Schwarzwald-Gästekarte – ein gemeinsames Projekt zahlreicher Tourismusgemeinden aus der gesamten Ferienregion. Durch die gegenseitige Anerkennung der Kur- und Gästekarten erweitern diese Orte ihr Angebot über die eigenen Grenzen hinaus und bieten ihren Gästen Zugang zu vielen Attraktionen im gesamten Schwarzwald.
Alle Übernachtungsgäste, die Kurtaxe zahlen, erhalten bei ihrer Ankunft im Beherbergungsbetrieb oder in der örtlichen Touristinformation die Schwarzwald-Gästekarte. Mit dieser Karte genießen sie zahlreiche Vergünstigungen, darunter Ermäßigungen auf Eintritte in Museen, Schwimmbäder sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen – und das direkt vor Ort. Ein echter Vorteil, der einen Aufenthalt im Schwarzwald noch attraktiver macht!
Mit dem zusätzlichen KONUS-Symbol bietet die Schwarzwald-Gästekarte einen besonderen Vorteil: Gäste können damit Bus und Bahn im gesamten Schwarzwald kostenfrei nutzen. Die einzige Voraussetzung ist die Buchung bei einem Gastgeber in einem der aktuell 148 Orten im Schwarzwald. Nachfolgend haben wir alle wichtigen Informationen für Gastgeber und Partner zusammengestellt.
Alle Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, ihre Übernachtungen zu melden, was durch das Ausfüllen eines Meldescheins erfolgen kann. Der Meldeschein automatisiert diesen Vorgang und spart Zeit. Sowohl Hotels als auch Privatvermieter gelten als Beherbergungsbetriebe und müssen gemäß §30 des Bundesmeldegesetzes handeln.
Der Meldeschein ist auch entscheidend für die Ausgabe der Schwarzwald-Gästekarte - mit oder ohne dem KONUS-Symbol.
Rechtliche Aspekte
BUNDESMELDEGESETZ (BMG): 2015 wurden die bisherigen Landesmeldegesetze durch das Bundesmeldegesetz ersetzt. Die für den Tourismus relevanten Passagen betreffen insbesondere den § 29 „Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten“ und § 30 „Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten“.
Darin sind die vom Gastgeber zu erfassenden Daten einheitlich festgeschrieben.
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO): Neben den Daten, die laut BMG abgefragt werden müssen, werden auf dem Meldeschein zusätzlich die Daten erfasst, die zur Erhebung der Kurtaxe laut Kommunalabgabegesetz (KAG) § 43 und Gültigkeit der KONUS-Gästekarte benötigt werden.
HINWEIS: Das BMG und KAG stehen hierbei über der DSGVO, die im Jahr 2018 eingeführt wurde. Werden neben den Daten auf dem Meldeschein von den Gästen weitere Daten abgefragt, so greift die DSGVO, da diese Daten nicht durch das BMG und KAG begründet werden können.
Die Schwarzwald-Meldescheine können mit Klick auf dem unten angezeigten Button bestellt werden - oder ganz einfach hier. Sollte Ihr Ort für die Online-Bestellung noch nicht freigeschaltet sein, geben Sie uns bitte kurz Bescheid.
Bitte beachten Sie, dass die Druckerei RIECO für telefonische Bestellungen außerhalb des Online-Portals eine Bearbeitungsgebühr berechnet.
Die Firma RIECO Druck & Daten GmbH & Co. KG ist unser aktuelle Partner für die Herstellung der Schwarzwald-Meldescheine. Jährlich gibt es zwei Sammelbestelltermine zu Sonderkonditionen, jeweils zum 01.04. und 01.10.
Die aktuellen Konditionen finden Sie hier
Ihre Ansprechpartnerinnen:
RIECO Druck + Daten GmbH & Co. KG:
Saskia Gaschott
Telefon: +49 6359 9340 11
Email: saskia.gascott@rieco.de
Schwarzwald Tourismus GmbH:
Judith Albaret
Tel.: +49 761 89646 42
Email: albaret@schwarzwald-tourismus.info
Beteiligungsmöglichkeit
Schwarzwald-Gästekarte
Alle Angebote der Schwarzwald-Gästekarte, inklusive Infos zu den teilnehmenden Gemeinden und den Ermäßigungen, sind im Schwarzwald Gäste-Journal – der offiziellen Gästezeitung der Schwarzwald Tourismus GmbH. Das Journal erscheint dreimal im Jahr und ist für Gäste vor Ort in ihrer Unterkunft oder bei der Touristinformation des Ferienortes erhältlich.
Die KONUS-Gästekarte ist eine erweiterte Schwarzwald-Gästekarte!
Im Gegensatz zur regulären Schwarzwald-Gästekarte trägt sie das KONUS-Symbol und bietet zusätzlich die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Schwarzwald.
Alle 321 Schwarzwald-Orte können ihren Gästen dank dem Meldeschein eine Schwarzwald-Gästekarte ausstellen. Die KONUS-Gästekarte wird jedoch nur in einem der 148 KONUS-Orte und deren Gastbetrieben vergeben, die Teil des KONUS-Projekts sind. Für die Gäste ist sie völlig kostenlos!

Neben KONUS lassen sich die Leistungen der Schwarzwald-Gästekarte in zwei Bereiche unterteilen:
1. Leistungen im Urlaubsort: Diese Vorteile werden selbst von den Gemeinden festgelegt und können zum Beispiel freie Eintritte oder Ermäßigungen für Museen, öffentliche Einrichtungen, Freibäder oder Veranstaltungen umfassen. Alle attraktiven Angebote sollten für Gäste gut sichtbar auf der Homepage oder in der Touristinformation des Ortes präsentiert werden.
2. Leistungen im gesamten Schwarzwald: Einige Orte und Einrichtungen bieten Vergünstigungen und freien Eintritt für alle Inhaber der (KONUS) Schwarzwald-Gästekarte – unabhängig davon, wo sie im Schwarzwald übernachten. Diese Angebote sind im Schwarzwald-Gästejournal zu finden, das kostenlos beim Gastgeber oder in den Touristinformationen ausliegt.

Schwarzwald Gäste-Journal
Orte, die Gästen aus den anderen Schwarzwald-Regionen signalisieren wollen, dass bei ihnen die Schwarzwald-Gästekarte gilt, müssen sich einfach direkt an den Schwarzwälder Boten wenden:
Saskia Mutschler Schwarzwälder Bote Medienvermarktung Südwest GmbH saskia.mutschler@schwarzwaelder-bote.de Tel. 07423/78-304 |
Ihre Ansprechpartnerinnen
Für Sie da

Judith Albaret
Projektmanagement KONUS
Telefon +49 761.89646-42
albaret@schwarzwald-tourismus.infoKontakt

Stefanie Skorek
Projektmanagement KONUS digital
& Marketing
Telefon +49 761.89646-31
skorek@schwarzwald-tourismus.infoKontakt
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