Kostenlos unterwegs mit der KONUS-Gästekarte
Urlaub im Schwarzwald bedeutet durchatmen, abschalten und die schönsten Seiten der Region ganz entspannt entdecken. Mit der KONUS-Gästekarte sind Sie dabei kostenlos mit Bus und Bahn unterwegs – flexibel, nachhaltig und ganz ohne zusätzliche Mobilitätskosten. So schont Ihr Urlaub nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.
kostenlose Mobilität
Ihre Vorteile
Hohe Energie-Kosten? Kann Ihnen egal sein. Denn seit über 20 Jahren bietet die KONUS-Gästekarte Gästen freie Fahrt mit Bus und Bahn und das kreuz und quer durch den gesamten Schwarzwald. Entdecken Sie hier Ihre Vorteile mit der KONUS-Gästekarte.
Ihre Gastgeber
KONUS ist in rund 150 Schwarzwälder Ferienorten erhältlich und macht Ihren Urlaub noch komfortabler. Bei Ihrem Gastgeber erhalten Sie Ihre Gästekarte direkt vor Ort und entdecken den Schwarzwald flexibel, entspannt und unkompliziert mit Bus und Bahn.
KONUS-Orte findenWie geht's?
So einfach kommen Sie zu Ihrer KONUS-Gästekarte
Hier gilt KONUS
Kreuz und quer durch den Schwarzwald
Mehr sehen, mehr erleben, mehr Freiheit genießen – mit KONUS von Nord bis Süd und von West bis Ost durch den Schwarzwald.
Mit KONUS steht Ihnen der Schwarzwald von Nord bis Süd und von West nach Ost offen: Dank Ihrer KONUS-Gästekarte fahren Sie kostenlos mit Bussen und Bahnen und entdecken die Vielfalt der Region ganz entspannt. Ob Ausflug in lebendige Städte, Wanderung in der Natur, Genussreise durch Weinlandschaften oder spontaner Tapetenwechsel in den nächsten Ort – KONUS macht Sie flexibel und unabhängig vom Auto. So erkunden Sie den gesamten Schwarzwald nicht nur bequem, sondern auch nachhaltig: ohne Parkplatzsuche, ohne zusätzlichen Fahrscheinkauf und mit einem guten Gefühl für Umwelt und Urlaubskasse.
Tipps & Tricks
Häufige Fragen
Aktuell erhalten Sie die KONUS-Gästekarte in rund 150 Schwarzwälder Ferienorten mit Anmeldung bei Ihrem Gastgeber. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Orte finden Sie hier.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass manche Betriebsarten, wie Jugendherbergen und Kliniken, von der Kurtaxe befreit sein können und die KONUS-Gästekarte deshalb nicht ausgestellt werden kann. Fragen Sie bitte vor der Buchung bei Ihrem Gastgeber nach der KONUS-Gästekarte.
Die KONUS-Gästekarte ist während des eingetragenen Zeitraums Ihres Aufenthalts gültig und berechtigt zur Nutzung des Nahverkehrs in allen Bussen und Bahnen der 9 regionalen Schwarzwald-Verkehrsverbünde in der 2. Klasse.
Ausgeschlossen sind ICE-, IC-, EC- und ECE-Verbindungen sowie Bergbahnen.
Die KONUS-Gästekarte gilt erst ab Ankunft bei Ihrem Gastgeber (Check-In) bis zu Ihrem Abreisetag. KONUS kann zur Abreise, nicht jedoch zur Anreise genutzt werden.
Die KONUS-Gästekarte ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
KONUS gilt nur in Verbindung mit einem amtlich gültigen Lichtbildausweis. Bei Kindern, die alleine reisen und eine eigene Fahrkarte benötigen, werden als Ausweisdokument unter anderem folgende Dokumente akzeptiert: Schülerausweis, Kinderpass, Personalausweis, Versichertenkarte. Es ist immer der Ausweis desjenigen vorzulegen, der namentlich auf der KONUS-Gästekarte eingetragen ist.
Ja, natürlich! Sollten Sie sich als Gruppe bei Ihrem Vermieter angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage und Austausch Ihrer Gruppen-KONUS-Gästekarte einzelne KONUS-Gästekarten von Ihrem Beherbergungsbetrieb. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei Ihrer Anmeldung einzelne KONUS-Gästekarten ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht immer in der Gruppe reisen.
Die KONUS-Gästekarte ist generell auf die Personenbeförderung beschränkt. Haustiere dürfen natürlich befördert werden aber die Beförderungsbestimmungen für die Mitnahme von Tieren richten sich nach den jeweiligen Regelungen der einzelnen Verkehrsverbünde. Die Kontaktdaten aller teilnehmenden Verkehrsverbünde finden Sie hier.
Die KONUS-Gästekarte ist generell auf die Personenbeförderung beschränkt. Fahrräder dürfen natürlich befördert werden aber die Beförderungsbestimmungen für die Mitnahme eines Fahrrades richten sich nach den jeweiligen Regelungen der einzelnen Verkehrsverbünde. Informationen zur Fahrradbeförderung in Zügen finden Sie auch hier.
Die KONUS-Gästekarte gilt ausschließlich im Nahverkehr der 2. Klasse., im definierten KONUS-Gebiet.
Die KONUS-Gästekarte gilt ausschließlich in der zweiten Klasse des regionalen Nahverkehrs. Ausgeschlossen sind alle Züge des Fernverkehrs inklusive ICE-, IC-, EC- und ECE-Züge.
Eine Nutzung bei Bergbahnen ist mit KONUS ausgeschlossen.
| Karlsruher Verkehrsverbund KVV | www.kvv.de |
| Tarifverbund Ortenau TGO | www.ortenaulinie.de |
| Regio-Verkehrsverbund Freiburg RVF | www.rvf.de |
| Regioverkehrsverbund Lörrach RVL | www.rvl-online.de |
Move - Zweckverband Verkehrsverbund | www.mein-move.de |
| Waldshuter Tarifverbund WTV | www.wtv-online.de |
| Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt VGF | www.vgf-info.de |
| Verkehrsverbund Pforzheim Enzkreis VPE (nur Teilbereiche) | www.vpe.de |
| Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw VGC | www.vgc-online.de |
| Deutsche Bahn DB Regio | www.bahn.de |
Ja, Sie können sich die KONUS-Gästekarte auch digital ausstellen lassen. Sie müssen dazu eine e-mail Adresse angeben und ein Passwort vergeben. Fragen Sie bei Ihrem Gastgeber oder der Tourist-Information in Ihrem KONUS-Ort nach dem digitalen Angebot.
HINWEIS: Das Angebot der digitalen KONUS-Gästekarte wird gerade eingeführt, daher kann es sein, dass Ihr Gastgeber die KONUS-Gästekarte noch nicht digital ausstellen kann. Bis Ende 2026 sollen alle KONUS-Gemeinden die digitale KONUS-Gästekarte ausstellen können, wir danken in diesem Zusammenhang für Ihr Verständnis.
NOCH FRAGEN? Kein Problem, wir haben weitere Informationen rund um KONUS zusammengefasst.
weitere Informationen zu KONUS© Mesenholl/Quint
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