Informations-Seite zum Vierten Bürokratie-Entlastungsgesetz vom 23.10.2024
Stand: Dezember 2024
WICHTIG: Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass die Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) keinerlei Rechtsberatung tätigen darf und sämtliche Aussagen (und ggf. Korrespondenzen) in diesem Zusammenhang zu sehen und nicht als Rechtsauskunft zu verstehen sind. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Recherche und Erstellung kann keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Aufzeichnung
Informationsveranstaltung vom 10.12.24
Hier finden Sie die Aufzeichnung der digitalen Informationsveranstaltung.
Vorlagen
für Gastgeber & Gäste
Zur Information Ihrer Gastgeber und Gäste stellen wir Ihnen gerne Vorlagen in verschiedenen Versionen zur Verfügung. Wir bitten Sie, diese ggf. auf die lokalen Verhältnisse anzupassen, gerne können Sie auch Text-Passagen für eigene Dokumente nutzen und zusammensetzen. Wir haben verschiedene Varianten erstellt, die Sie gerne verwenden können.
Informationen für Sie
Handlungsempfehlungen
Wir haben hier für Sie einige Informationen zum Download zusammengestellt. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Schwarzwald Tourismus GmbH keinerlei Gewähr und Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen kann.
FAQ's
Fragen & Antworten
Wir haben einige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Recherche und Erstellung kann keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Gerne können Sie die folgenden Informations-Schreiben verwenden.
Alle Gäste, die gemäß der kommunalen Regelung dazu berechtig sind. Nähere Informationen zur lokalen Regelung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ab dem 01.01.2025 müssen nur noch Gäste, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, den Meldeschein unterschreiben.
Die Gemeinde ist berechtigt, zur Erhebung der Gastabgaben (z.B. Kurtaxe, Tourismusabgabe etc.) weiterhin Daten, auch von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit, zu erfassen. Nähere Informationen zur lokalen Regelung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Sie können diese in einer Übergangsfrist (bis min. erstes Quartal 2025) weiter verwenden. Die STG wird rechtzeitig in Bezug auf das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit neuen Vorlagen auf Sie zukommen.
Weitere Informationen finden Sie im Download des Informations-Schreibens:
An den Abläufen innerhalb des KONUS-Systems ändert sich nichts. Es wird lediglich eine Anpassung in den entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Gemeinden und der Schwarzwald Tourismus GmbH geben.
weitere Informationen
Ihre Ansprechperson
Christoph Kunz
Leitung Marketing & Digitales
Telefon 0761 8964655
kunz@schwarzwald-tourismus.infoKontakt
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