Nutzungsbedingungen
für die gedruckte KONUS-Gästekarte
Bedingungen zur Nutzung der gedruckten (analogen) KONUS-Gästekarte:
Wir halten für Sie während Ihres Aufenthaltes in den teilnehmenden KONUS-Gemeinden im Schwarzwald einen besonderen Service bereit: Sie können mit der KONUS-Gästekarte Busse und Bahnen im definierten KONUS-Gebiet kostenfrei nutzen.
1. KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet (ausgeschlossen sind IC, ECE und ICE, sowie Bergbahnen).
2. Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenanzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt werden). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Die KONUS-Gästekarte kann für maximal zwei Monate ausgestellt werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (bei Gästen ohne festen Wohnsitz in Deutschland nach 3 Monaten) sind Sie gemäß Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (mit Wohnsitz) anzumelden.
3. Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Beim handschriftlich ausgefüllten Meldeschein ist sie in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Die elektronisch erstelle Gästekarte wird durch Ihren Gastgeber erstellt. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.
4. KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.
5. KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.
6. Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar.
7. Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS jedoch als Fahrschein für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage und Austausch Ihrer Gruppen-KONUS-Gästekarte einzelne KONUS-Gästekarten von Ihrem Beherbergungsbetrieb. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei Ihrer Anmeldung einzelne KONUS-Gästekarten ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht immer in der Gruppe reisen.
8. Gemeinsam reisende Gruppen müssen bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen zur Sicherung der Beförderung angemeldet werden. Es gelten die jeweiligen Verbundbestimmungen zur Anmeldepflicht. Gruppen können grundsätzlich nur im Rahmen fahrplanmäßiger Kapazitäten von den Verkehrsunternehmen mitgenommen werden. Gerade in den Hauptverkehrszeiten können nicht immer alle Fahrtwünsche berücksichtigt werden. Durch die direkte Anmeldung beim Verkehrsunternehmen erhalten Sie entweder eine Bestätigung oder alternative Vorschläge.
9. KONUS gilt ab Ihrem Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (Check-In) bis zu Ihrem Abreisetag. KONUS kann zur Abreise, jedoch nicht zur Anreise genutzt werden.
10. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbünden sowie den Verbundgrenzen und dem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Tourist-Informationen oder im Internet unter www.konus-schwarzwald.info. Führt Ihre Fahrt über das KONUS-Gebiet hinaus ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS-Gebiet zu entrichten.
Bitte beachten Sie diese Bedingungen sowie die allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde und verbundüberschreitender Verkehrsunternehmen.
Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60.- € zu entrichten.
Stand: Oktober 2023
Schwarzwald Tourismus GmbH
Kompetenzzentrum Tourismus
Wiesentalstraße 5
79115 Freiburg
Geschäftsführer: Hansjörg Mair
Handelsregister: Amtsgericht Freiburg HRB 67 42
Telefon: +49 761 896460
E-Mail: [email protected]
Website: www.schwarzwald-tourismus.info
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