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1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen 

1.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen sind Regelung zur Bereitstellung und Nutzung der digitalen KONUS-Gästekarte. 

1.2. Die digitale KONUS-Gästekarte wird durch die Schwarzwald Tourismus GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (nachfolgend „STG“) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bereitgestellt. Dies erfolgt aufgrund von Kooperationsvereinbarungen mit den teilnehmenden, Städten und Gemeinden im Schwarzwald (nachfolgend „KONUS-Gemeinden“) und den beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden (nachfolgend zusammen: „Verkehrsverbünde“). Die jeweils teilnehmenden KONUS-Gemeinden und Verkehrsverbünde und der jeweils aktuelle räumliche Geltungsbereich der digitalen KONUS-Gästekarte (nachfolgend „KONUS-Gebiet“) sind hier abrufbar. 

1.3. Die Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen STG und Personen, die in einem Beherbergungsbetrieb in einer KONUS-Gemeinde übernachten und sich dort gemäß den einschlägigen Bestimmungen einer örtlichen Kurtaxe-Satzung oder einer sonstigen Satzung, die eine übernachtungsabhängige kommunale Abgabe oder Steuer vorsieht, gemeldet haben (nachfolgend „Nutzer“ ).  

2. Leistungsumfang der digitalen KONUS-Gästekarte 

2.1. Allgemeines 

Die digitale KONUS-Gästekarte dient den Nutzern als Nachweis, bestimmte, in den Ziffern 2.2 und 2.3 näher beschriebene Leistungen Dritter auf dem Gebiet des öffentlichen Nahverkehrs und im Bereich des Kur- und Erholungswesens unentgeltlich oder vergünstigt in Anspruch nehmen zu dürfen. Die Erbringung dieser Leistungen erfolgt nach Maßgabe der Rechtsverhältnisse zwischen den Nutzern und den jeweiligen Dritten und im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit. Diese Leistungen sind nicht durch STG geschuldet und sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.  

2.2. Unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs 

a) Nutzer sind berechtigt, die digitale KONUS-Gästekarte als Fahrkarte 2. Klasse für Busse und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unentgeltlich zu nutzen, mit Ausnahme von ICE-, IC-, EC- und ECE-Verbindungen und Bergbahnen. 

b) Die digitale KONUS-Gästekarte gilt nur für dort namentlich genannte Nutzer und nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

c) Gemeinsam reisende Gruppen ab zehn Personen müssen mindestens drei Tage vor Fahrtantritt bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen zur Sicherung der Beförderung angemeldet werden. Gruppen können grundsätzlich nur im Rahmen fahrplanmäßiger Kapazitäten von den Verkehrsunternehmen mitgenommen werden. Insbesondere in Hauptverkehrszeiten können nicht alle Fahrtwünsche berücksichtigt werden. Nach Anmeldung bei dem Verkehrsunternehmen erhält der Nutzer entweder eine Bestätigung oder alternative Vorschläge. 

d) Die Beförderung von Tieren und Fahrrädern ist nicht umfasst; insoweit gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsverbünde. 

e) Die digitale KONUS-Gästekarte darf nur während des auf der digitalen KONUS-Gästekarte angegebenen Zeitraums zwischen Beginn und dem Tag der Beendigung des Aufenthalts genutzt werden, also nicht für die Anreise, jedoch auch für die Abreise am letzten Gültigkeitstag bis zur Grenze des KONUS-Gebiets. Im Fall einer dem Beherbergungsbetrieb gemeldeten Änderung der geplanten Aufenthaltsdauer wird die Änderung des auf der digitalen KONUS-Gästekarte angegebenen Zeitraums angepasst. Die Nutzungsdauer beträgt maximal zwei Monate. 

f) Die digitale KONUS-Gästekarte gilt nur im jeweils gültigen KONUS-Gebiet. Bei  
Fahrten über die Grenze des KONUS-Gebiets hinaus hat der Nutzer für diese Fahrten selbst einen entsprechenden Fahrschein zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu lösen. 

g) Die digitale KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar. 

h) Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, gelten für die Nutzung von Bussen und Bahnen auch im KONUS-Gebiet die jeweiligen Beförderungsbedingungen des betreffenden Verkehrsverbunds. 

2.3. Nutzung als Kur- und Gästekarte 

Außerdem dient die digitale KONUS-Gästekarte zugleich als Kur- und Gästekarte der KONUS-Gemeinde, in welcher der Nutzer sich auf der Grundlage einer Kurtaxe-Satzung oder einer sonstigen Satzung im Sinne von Ziffer 1.3 gemeldet hat. Als solche berechtigt die digitale KONUS-Gästekarte zur unentgeltlichen bzw. vergünstigten Nutzung von ggf. zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen von KONUS-Gemeinden im KONUS-Gebiet und zum unentgeltlichen bzw. vergünstigten Besuch zu diesen Zwecken ggf. in solchen KONUS-Gemeinden durchgeführter Veranstaltungen, jeweils nach Maßgabe der hierfür ggf. geltenden Bedingungen des jeweiligen Anbieters und im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit. 

3. Bereitstellung der digitalen KONUS-Gästekarte durch STG 

3.1. Grundsatz 

STG stellt Nutzern die digitale KONUS-Gästekarte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bereit. Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich (vgl. Ziffer 4). 

3.2. E-Mail zur Aktivierung 

Nachdem ein Nutzer bei einem in einer KONUS-Gemeinde ansässigen Beherbergungsbetrieb einen Aufenthalt im Sinne von Ziffer 1.3 gebucht oder ohne vorherige Buchung dort für einen solchen Aufenthalt eingecheckt hat, sendet das durch die STG betreute System ihm eine automatisierte E-Mail mit einem Link zur Aktivierung seiner digitalen KONUS-Gästekarte zu. 

3.3. Aktivierung und Registrierung 

Sodann kann der Nutzer über den in die E-Mail eingebundenen Link seine nach erfolgtem Check-in in dem Beherbergungsbetrieb automatisiert generierte digitale KONUS-Gästekarte und ggf. KONUS-Gästekarten Mitreisender aktivieren und sich im Anschluss durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse und eines von ihm gewählten Passworts registrieren. Mit der Registrierung werden diese Nutzungsbedingungen akzeptiert. Außerdem werden dem Nutzer vor Registrierung per Link die Datenschutzhinweise angezeigt. Nach erfolgter Aktivierung und Registrierung ist die für den Nutzer personalisierte digitale KONUS-Gästekarte samt dort ggf. angegebenen Mitreisenden auf dem genutzten Smartphone gespeichert und kann wie in Ziffer 2.2 und 2.3 beschrieben genutzt werden. 

3.4. Vertragsschluss 

Mit Registrierung im Sinne von Ziffer 3.3 kommt zwischen STG und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag gemäß diesen Nutzungsbedingungen zustande. 

3.5. Verfügbarkeit 

STG kann technisch bedingt keine durchgängige Verfügbarkeit der für die Aktivierung und Nutzung erforderlichen IT-Infrastruktur versprechen und wird (z. B. wegen Wartung) geplante oder vorhersehbare Ausfälle nach Möglichkeit auf ihrer Website www. schwarzwald-tourismus.info/konus ankündigen. Die Bereitstellung der IT-Infrastruktur ist nur bis zum Routerausgang des hierfür eingesetzten Rechenzentrums zum Internet geschuldet. STG schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung einer Internet- oder Telekommunikationsverbindung zu Endgeräten des Nutzers. Sollte der Dienst zum gewünschten Zeitpunkt wider Erwarten nicht erreichbar sein, ist die KONUS-Gästekarte, soweit verfügbar, auch in herkömmlicher, nicht-digitaler Form bei den Beherbergungsbetrieben erhältlich. 

3.6. Dauer und Kündigung 

Der Nutzungsvertrag endet mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der digitalen KONUS-Gästekarte, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Nutzer den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Ankündigung durch Löschung seines Nutzerkontos ordentlich kündigen. STG kann den Nutzungsvertrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der digitalen KONUS-Gästekarte mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. 

4. Leistungen der STG sind unentgeltlich 

4.1. Der Nutzer schuldet STG für die Bereitstellung und die Nutzung der digitalen KONUS-Gästekarte keine Vergütung. 

4.2. Eine ggf. von Nutzern Dritten gegenüber geschuldete Vergütung bleibt unberührt. 

4.3. Der Nutzer trägt die ihm für die Inanspruchnahme der Leistungen ggf. entstehenden Internet- und Telekommunikationskosten. 

5. Haftungsbeschränkung 

5.1. STG haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und im Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

5.2. Mit Blick auf die Unentgeltlichkeit ihrer Leistungen ist jede, gleich aus welchem Rechtsgrund bestehende Haftung von STG auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten von Mitarbeitern und Organen der STG. 

5.3. Weitergehende gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse bleiben unberührt. 

6. Pflichten des Nutzers 

6.1. Der Nutzer wird sein für die Registrierung genutztes Passwort nicht an Dritte weitergeben und vor unberechtigtem Zugriff Dritter sicher aufbewahren. 

6.2. Der Nutzer wird jegliche Veränderungen oder Manipulationen der digitalen KONUS-Gästekarte unterlassen. 

6.3. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten und alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die vertrags- und bestimmungsgemäße Bereitstellung und Nutzung der digitalen KONUS-Gästekarte beinträchtigen oder gefährden könnten. 

7. Einschaltung von Erfüllungsgehilfen  

7.1. STG darf ohne vorherige Zustimmung des Nutzers Erfüllungsgehilfen einschalten oder eingeschaltete Erfüllungsgehilfen durch andere ersetzen. 

7.2. STG haftet für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden im Rahmen der in Ziffer 5 in diesen AGB oder in ggf. getroffenen Sonderabreden geregelten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. 

8. Salvatorische Klausel und anwendbares Recht 

8.1. Sollte eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen nicht. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die anwendbare gesetzliche Regelung.  

8.2. Es gilt deutsches Recht, wobei die Anwendung kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, ausgeschlossen ist. Sofern der Nutzer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und zum Zeitpunkt der Aktivierung der digitalen KONUS-Gästekarte seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hatte, bleibt die Anwendung etwaiger einschlägiger zwingender Rechtsvorschriften des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. 

9. Online-Streitbeilegung  

Gemäß bestehender gesetzlicher Vorgaben weist STG darauf hin, dass die EU-Kommission die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform bietet. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Die E-Mail-Adresse der STG ist am Ende dieser Nutzungsbedingungen angegeben. Die STG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet. 
 

Stand: Mai 2025

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