Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SchwarzwaldCard
Für die Ausstellung und Verwendung der SchwarzwaldCard, nachfolgend SWC genannt, gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:
1. Geschäftsgrundlage:
Der Kauf der SchwarzwaldCard (SWC) selbst stellt noch keine Vertragsbeziehung mit einem in der Broschüre Schwarzwald Reiseführer dargestellten Leistungspartner dar. Leistungspartner sind die Unternehmen, welche ihre im Schwarzwald Reiseführer dargestellten Leistungen anbieten.
Der Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungspartner vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung direkt selbst ab.
Die Schwarzwald Tourismus GmbH ist nicht Reiseveranstalter und erbringt keine Leistungen. Sie vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der mit der SWC nutzbaren Leistungen. Die Leistungspartner bieten dem Karteninhaber gegen eine einmalige Gebühr die Inanspruchnahme der im aktuellen Schwarzwald Reiseführer aufgeführten Leistungen an.
2. Leistungsumfang:
Sämtliche Leistungspartner haben sich verpflichtet, SWC-Inhabern in der Saison zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre als SWC Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die Betriebszeiten einiger Leistungspartner decken jedoch vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der SWC ab.
Beschränkungen können sich auch aus individuellen Sperrfristen ergeben.
Für die Leistungen der Leistungspartner übernimmt die Schwarzwald Tourismus GmbH keine Haftung. Die SWC berechtigt zum mehrmaligen freien Eintritt in die im Erlebnisreiseführer aufgeführten Attraktionen und Einrichtungen im Zeitraum ihrer Gültigkeit.
Leistungen einiger Leistungspartner können mit einer SWC nur einmal bezogen werden. Diese Leistungen sind im aktuellen Reiseführer als solche gekennzeichnet.
3. Übertragbarkeit:
Die SWC ist von einem Nutzungstag zum nächsten auf einen anderen Nutzer übertragbar. Innerhalb eines Nutzungstages ist die Karte nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
4. Gültigkeit:
Die Saison, während der die Leistungen der Leistungspartner in Anspruch genommen werden können, ist im Schwarzwald Reiseführer genannt. Die SWC ist an 3 beliebig wählbaren Tagen innerhalb dieser Saison gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der ersten Nutzung und endet am letzten Nutzungstag um 24:00 Uhr. Zudem können zahlreiche ausgesuchte Attraktionen, die im Schwarzwald Reiseführer als Bonus Partner bezeichnet sind, jeweils einmalig auch außerhalb dieser drei Gültigkeitstage besucht werden. Jede SWC - Nutzung löst bei der Inanspruchnahme von Leistungen eine Zeitsperre aus, sodass eine dafür freigegebene Leistung zwar mehrmals, jedoch erst nach einem Zeitabstand von 8 Stunden wieder genutzt werden kann.
5. Preise:
Es gelten die im Schwarzwald Reiseführer und Internet www.schwarzwaldcard.info genannten Preise für die SWC. Die Karte bleibt bis zur endgültigen Bezahlung im Besitz der STG.
6. Kinderkarten:
Beim Kauf einer Erwachsenenkarte erhalten Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 11 Jahren eine verbilligte SWC. Kinder unter 4 Jahren erhalten keine gesonderte SchwarzwaldCard, sind in Begleitung Erwachsener mit SchwarzwaldCard jedoch kostenlos einzulassen.
7. Familienkarten:
Die Familienkarte gilt für 2 Erwachsene und 3 Kinder. Die Kinder dürfen nicht älter als einschließlich 17 Jahre alt sein. Es wird nur eine Karte ausgegeben, die von einer Familiengruppe nur als Einheit genutzt werden kann (Gruppenmitglieder erhalten keine Einzelkarten).
8. Verwendung:
Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine SWC vor, die vom Leistungspartner vor seinem einzelnen Vertragsabschluss mit einem Terminal oder durch bloße Sichtprüfung auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft wird. Der Karteninhaber ist verpflichtet auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage kann ihm die Benützung der SWC durch den Leistungspartner verweigert werden.
9. Missbrauch:
Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchlicher Verwendung sind die Leistungspartner berechtigt bzw. verpflichtet die SWC ersatzlos einzubehalten. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der SWC durch Dritte.
10. Bei Diebstahl oder Verlust
ist er verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer +49 (0) 761 / 89 646 82 zu melden. Die Schwarzwald Tourismus GmbH übernimmt keine Haftung und es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Stand August 2008
SCHWARZWALD TOURISMUS GmbH
Ludwigstraße 23
D - 79104 Freiburg
Telefon: 0761 – 89 646 0
Fax: 0761 – 89 646 70
E-Mail: mail@schwarzwald-tourismus.info









