Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SchwarzwaldCard
Für die Ausstellung und Verwendung der SchwarzwaldCard, nachfolgend SWC genannt, gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:
1. Geschäftsgrundlage:
Der Kauf der SchwarzwaldCard (SWC) selbst stellt noch keine Vertragsbeziehung
mit einem in der Faltkarte dargestellten Leistungspartner dar. Leistungspartner
sind die Unternehmen, welche ihre in der Faltkarte dargestellten Leistungen anbieten.
Der Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungspartner
vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung direkt selbst
ab. Die Schwarzwald Tourismus GmbH ist nicht Reiseveranstalter und erbringt
keine Leistungen. Sie vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der mit der SWC
nutzbaren Leistungen. Die Leistungspartner bieten dem Karteninhaber gegen eine
einmalige Gebühr die Inanspruchnahme der in der aktuellen Faltkarte aufgeführten
Leistungen an.
2. Leistungsumfang:
Sämtliche Leistungspartner haben sich verpflichtet, SWC-Inhabern in der Saison zu
den gewöhnlichen Geschäftszeiten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ihre als SWC Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in
vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Leistungspartner
decken jedoch vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen
nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der SWC ab. Beschränkungen können
sich auch aus individuellen Sperrfristen ergeben. Für die Leistungen der Leistungspartner
übernimmt die Schwarzwald Tourismus GmbH keine Haftung. Die SWC
berechtigt zum mehrmaligen freien Eintritt in die in der Faltkarte aufgeführten
Attraktionen und Einrichtungen im Zeitraum ihrer Gültigkeit. Leistungen einiger
Leistungspartner können mit einer SWC nur einmal bezogen werden. Diese Leistungen
sind in der Faltkarte als solche gekennzeichnet.
3. Übertragbarkeit:
Die SWC ist von einem Nutzungstag zum nächsten auf einen anderen Nutzer
übertragbar. Innerhalb eines Nutzungstages ist die Karte nicht übertragbar und
gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
4. Gültigkeit:
Die Saison, während der die Leistungen der Leistungspartner in Anspruch genommen
werden können, ist in der Faltkarte genannt. Die SWC ist an 3 beliebig
wählbaren Tagen innerhalb dieser Saison gültig.
Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der ersten Nutzung und endet am
letzten Nutzungstag um 24.00 Uhr. Zudem können zahlreiche ausgesuchte Attraktionen,
die in der Faltkarte als Bonus Partner bezeichnet sind, jeweils einmalig auch
außerhalb dieser drei Gültigkeitstage besucht werden. Jede SWC - Nutzung löst
bei der Inanspruchnahme von Leistungen eine Zeitsperre aus, sodass eine dafür
freigegebene Leistung zwar mehrmals, jedoch erst nach einem Zeitabstand von 8
Stunden wieder genutzt werden kann.
5. Preise:
Es gelten die in der Faltkarte und im Internet (www.schwarzwaldcard.info) genannten
Preise für die SWC. Die Karte bleibt bis zur endgültigen Bezahlung im Besitz der STG.
6. Kinderkarten:
Beim Kauf einer Erwachsenenkarte erhalten Kinder im Alter von 4 bis einschließlich
11 Jahren eine verbilligte SWC. Kinder unter 4 Jahren erhalten keine gesonderte
SchwarzwaldCard, sind in Begleitung Erwachsener mit SchwarzwaldCard jedoch
kostenlos einzulassen.
7. Familienkarten:
Die Familienkarte gilt für 2 Erwachsene und 3 Kinder. Die Kinder dürfen nicht älter
als einschließlich 17 Jahre alt sein. Es wird nur eine Karte ausgegeben, die von einer
Familiengruppe nur als Einheit genutzt werden kann (Gruppenmitglieder erhalten
keine Einzelkarten).
8. Verwendung:
Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine SWC vor, die vom Leistungspartner
vor seinem einzelnen Vertragsabschluss mit einem Terminal oder durch
bloße Sichtprüfung auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft wird. Der Karteninhaber
ist verpflichtet auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er
dazu nicht in der Lage kann ihm die Benützung der SWC durch den Leistungspartner
verweigert werden.
9. Missbrauch:
Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchlicher Verwendung
sind die Leistungspartner berechtigt bzw. verpflichtet die SWC ersatzlos
einzubehalten. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der
SWC durch Dritte.
10. Bei Diebstahl oder Verlust ist er verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer +49
(0) 761 / 89 646 82 zu melden. Die Schwarzwald Tourismus GmbH übernimmt keine
Haftung und es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder auf Rückerstattung
des Kaufpreises.
Stand März 2011
SCHWARZWALD TOURISMUS GmbH
Ludwigstraße 23
D - 79104 Freiburg
Telefon: 0761 – 89 646 0
Fax: 0761 – 89 646 70
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