Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SchwarzwaldCard

Für die Ausstellung und Verwendung der SchwarzwaldCard, nachfolgend SWC genannt, gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:

1. Geschäftsgrundlage:

Der Kauf der SchwarzwaldCard (SWC) selbst stellt noch keine Vertragsbeziehung

mit einem in der Faltkarte dargestellten Leistungspartner dar. Leistungspartner

sind die Unternehmen, welche ihre in der Faltkarte dargestellten Leistungen anbieten.

Der Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungspartner

vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung direkt selbst

ab. Die Schwarzwald Tourismus GmbH ist nicht Reiseveranstalter und erbringt

keine Leistungen. Sie vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der mit der SWC

nutzbaren Leistungen. Die Leistungspartner bieten dem Karteninhaber gegen eine

einmalige Gebühr die Inanspruchnahme der in der aktuellen Faltkarte aufgeführten

Leistungen an.

2. Leistungsumfang:

Sämtliche Leistungspartner haben sich verpflichtet, SWC-Inhabern in der Saison zu

den gewöhnlichen Geschäftszeiten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ihre als SWC Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in

vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Leistungspartner

decken jedoch vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen

nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der SWC ab. Beschränkungen können

sich auch aus individuellen Sperrfristen ergeben. Für die Leistungen der Leistungspartner

übernimmt die Schwarzwald Tourismus GmbH keine Haftung. Die SWC

berechtigt zum mehrmaligen freien Eintritt in die in der Faltkarte aufgeführten

Attraktionen und Einrichtungen im Zeitraum ihrer Gültigkeit. Leistungen einiger

Leistungspartner können mit einer SWC nur einmal bezogen werden. Diese Leistungen

sind in der Faltkarte als solche gekennzeichnet.

3. Übertragbarkeit:

Die SWC ist von einem Nutzungstag zum nächsten auf einen anderen Nutzer

übertragbar. Innerhalb eines Nutzungstages ist die Karte nicht übertragbar und

gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.

4. Gültigkeit:

Die Saison, während der die Leistungen der Leistungspartner in Anspruch genommen

werden können, ist in der Faltkarte genannt. Die SWC ist an 3 beliebig

wählbaren Tagen innerhalb dieser Saison gültig.

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der ersten Nutzung und endet am

letzten Nutzungstag um 24.00 Uhr. Zudem können zahlreiche ausgesuchte Attraktionen,

die in der Faltkarte als Bonus Partner bezeichnet sind, jeweils einmalig auch

außerhalb dieser drei Gültigkeitstage besucht werden. Jede SWC - Nutzung löst

bei der Inanspruchnahme von Leistungen eine Zeitsperre aus, sodass eine dafür

freigegebene Leistung zwar mehrmals, jedoch erst nach einem Zeitabstand von 8

Stunden wieder genutzt werden kann.

5. Preise:

Es gelten die in der Faltkarte und im Internet (www.schwarzwaldcard.info) genannten

Preise für die SWC. Die Karte bleibt bis zur endgültigen Bezahlung im Besitz der STG.

6. Kinderkarten:

Beim Kauf einer Erwachsenenkarte erhalten Kinder im Alter von 4 bis einschließlich

11 Jahren eine verbilligte SWC. Kinder unter 4 Jahren erhalten keine gesonderte

SchwarzwaldCard, sind in Begleitung Erwachsener mit SchwarzwaldCard jedoch

kostenlos einzulassen.

7. Familienkarten:

Die Familienkarte gilt für 2 Erwachsene und 3 Kinder. Die Kinder dürfen nicht älter

als einschließlich 17 Jahre alt sein. Es wird nur eine Karte ausgegeben, die von einer

Familiengruppe nur als Einheit genutzt werden kann (Gruppenmitglieder erhalten

keine Einzelkarten).

8. Verwendung:

Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine SWC vor, die vom Leistungspartner

vor seinem einzelnen Vertragsabschluss mit einem Terminal oder durch

bloße Sichtprüfung auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft wird. Der Karteninhaber

ist verpflichtet auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er

dazu nicht in der Lage kann ihm die Benützung der SWC durch den Leistungspartner

verweigert werden.

9. Missbrauch:

Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchlicher Verwendung

sind die Leistungspartner berechtigt bzw. verpflichtet die SWC ersatzlos

einzubehalten. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der

SWC durch Dritte.

10. Bei Diebstahl oder Verlust ist er verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer +49

(0) 761 / 89 646 82 zu melden. Die Schwarzwald Tourismus GmbH übernimmt keine

Haftung und es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder auf Rückerstattung

des Kaufpreises.

Stand März 2011

SCHWARZWALD TOURISMUS GmbH

Ludwigstraße 23

D - 79104 Freiburg

Telefon: 0761 – 89 646 0

Fax: 0761 – 89 646 70

E-Mail: mail@schwarzwald-tourismus.info

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