Allgemeine Reisevertragsbedingungen
Verehrter Reisegast,
diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Reisenden und den Beherbergungsbetrieben bzw. den im Katalog genannten Veranstaltern als Reiseveranstalter. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Vertragsbedingungen an.
1. Leistungen/Preise
Die in diesen Reiseangeboten enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die auf der Buchungsbestätigung angegebenen Leistungen/Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten (außer der Kurtaxe) ein, soweit nicht in der konkreten Leistungsbeschreibung anders angegeben. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei unserer ausdrücklichen Bestätigung verbindlich.
2. Anmeldung/Zahlung
2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger (Beherbergungsbetrieb) zustande. Die Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) ist lediglich Reisemittler. Die Zahlung erfolgt direkt vom Kunden bei der Anreise an den Leistungsträger (Ausnahme: Bei Buchungen im Reisebüro gelten die Zahlungsbedingungen des Reisebüros).
2.2. Bei Pauschalreisen sind die Veranstalter, beim Angebot vermerkt. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen ist. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung wird zum vereinbarten Termin (spätestens 14 Tage vor Anreise) fällig. Nach Eingang der Restzahlung werden die Reiseunterlagen verschickt. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendingung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
2.3. Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Sie kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung zustande.
2.4. Alle dargestellten Angebote können auch über die zentrale Servicestelle der STG telefonisch oder schriftlich angefragt und gebucht werden.
3. Rücktritt
3.1. Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich an den Leistungsträger und zur Kenntnis in Kopie an die STG geschehen. Die in dem Katalog genannten Leistungsträger können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten - unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglichen Einnahmen – ermittelten Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
Bei Unterbringung in Gasthöfen/Hotels/Pensionen/Privatzimmern/Pauschalreisen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10%, mindestens € 25,00
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20%
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%, danach 50%
Bei Rücktritt 1 Tag vor Anreise 80%
oder Nichtantritt der Reise 100% (abzügl. Verpflegungsleistungen)
Bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%, mindestens € 25,00
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50%, danach 80%
Bei Nichtantritt der Reise 100%
Es ist Ihnen gestattet, den Leistungsträgern nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Falle sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Die STG behält sich vor, bei Stornierungen eine pauschale Stornogebühr in Höhe von € 25,00 zu berechnen. Diese Stornogebühr fällt unabhängig von den vom Leistungsträger geltend gemachten Stornogebühren an.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Bei Buchung Ihres Urlaubs über die STG erhalten Sie entsprechende Versicherungsunterlagen.
3.2. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei anderen Gegebenheiten, die den Leistungsträger eine Leistungserbringung unmöglich machen, können die im Katalog angegebenen Veranstalter bis zwei Wochen vor Reiseantritt von der Reise/Veranstaltung zurücktreten. Die Veranstalter sind insoweit verpflichtet, Sie zu informieren, sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, sobald feststeht, dass die Reise/Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann. Die Veranstalter sind ferner verpflichtet, Ihnen die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise/Veranstaltung aus ihren Angeboten ohne Mehrkosten anzubieten, soweit eine entsprechende Buchung möglich ist. Eine bereits geleistete Zahlung erhalten Sie umgehend zurück, sofern Sie nicht an einer anderen Reise teilnehmen.
4. Umbuchungen
Übernimmt statt dem Reisenden eine Ersatzperson die Reise, was gegen eine Umbuchungsgebühr von € 25,00 jederzeit vor Reisebeginn möglich ist, so teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur als Neuanmeldung nach Rücktritt vom Reisevertrag (zu den unter 3.1. genannten Gebühren) erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
6. Mitwirkungspflicht/Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Reiseveranstalter verpflichtet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollten Sie sich zunächst an den jeweiligen Leistungsträger wenden. Wird nicht abgeholfen, so sind die zuständigen Veranstalter zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein, so sind die im Katalog aufgeführten Veranstalter auch nicht in der Lage, noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651a BGB voraus, dass dem zuständigen Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Reisemittler/Reiseveranstalter:
Schwarzwald Tourismus GmbH
Postfach 1660, 79116 Freiburg
Ludwigstr. 23, 79104 Freiburg
Tel.: +49 (0)7 61 - 89 64 60
Fax: + 49 (0)7 61 - 89 64 67 0









