PartnerNet Schwarzwald Tourismus GmbH

Häufige Fragen zur Verwendung des Logos der Dachmarke Schwarzwald

1. Heisst das jetzt eigentlich Logo oder Wort-Bild-Marke?

2.Was ist der Unterschied zwischen Logo und Marke?

3. Was ist eine Dachmarke?

4. Was haben Partner davon, wenn sie das Logo verwenden?

5. Warum sitzt das Schwarzwald-Logo auf dem waldschwarzen Grund?

6. Warum wurde die Grundfarbe "Waldschwarz" gewählt?

7. Braucht eine starke Marke eine Abgrenzung zu anderen?

8. Darf der Schriftzug ohne waldschwarzen Hintergrund verwendet werden?

9. Darf man das Logo dem eigenen Design anpassen?

10. Muss das Logo immer mit Claim verwendet werden?

11. Muss die Grundfläche immer quadratisch sein?

12. Wie groß darf das Logo dargestellt werden?

13. Darf man das Logo für Postkarten, Speisekarten und Kalender verwenden?

14. Darf man das Logo auch für eigene Anzeigen verwenden?

15. Dürfen Gemeinden mit dem Claim "herz.erfrischend.echt" werben?

16. Was kostet die Verwendung des Logos?

17. Muss die Wortbildmarke immer auf der Vorderseite der Prospekte stehen?

18. Darf die Wortbildmarke auch für Merchandising-Produkte und andere Werbemittel verwendet werden?

19. Darf man das Logo an Betriebe oder Agenturen weitergeben?

20. Darf man das Logo auf Fahnen und Bannern verwenden?

21. Gibt es die Wortbildmarke auch als Fahne und als Banner zu erwerben?

22. Wie lange kann man das bisherige Logo noch verwenden?

23. Weitere offene Fragen?

1. Heisst das jetzt eigentlich Logo oder Wort-Bild-Marke?
Beides ist richtig und wird hier synonym verwendet. Das Logo ist Teil des visuellen Erscheinungsbildes. Die „Wort-Bild-Marke“ ist ein markenrechtlicher Begriff. Ein Logo kann eine Wort-Bild-Marke sein, kann aber auch nur aus Buchstaben (Wortmarke) oder aus Grafik/Bild (Bildmarke) bestehen. Wenn im Logo Wort und Bild/Grafik kombiniert werden, kann das Logo als „Wort-Bild-Marke“ geschützt werden.
„Herz.erfrischend.echt Schwarzwald“ ist an sich eine Wort-Marke. Durch die Verbindung mit der Schrift, der Grafik Bollenhut und der waldschwarzen Grundfläche wird daraus eine „Wort-Bild-Marke“. Das Logo Schwarzwald Tourismus ist also eine Wort-Bild-Marke. Durch Anmeldung und Hinterlegung beim Patent- und Markenamt ist aus dem Logo ein Markenzeichen geworden. Inhaber dieses Markenzeichens oder Logos ist die Schwarzwald Tourismus GmbH, Ludwigstr. 23, 79104 Freiburg, Tel. +49 761 89646-70.

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2. Was ist der Unterschied zwischen Logo und Marke?
Durch die Anmeldung und Hinterlegung beim Patent- und Markenamt ist unser Logo rein juristisch als Marke geschützt. Damit es aber in der Öffentlichkeit auch als Marke wertgeschätzt wird, muss es mit einer eindeutigen Botschaft „aufgeladen“ werden, die bei möglichst vielen Betrachtern die gleichen „Bilder im Kopf“ weckt. Dazu ist die Marke freizuhalten von Einflüssen Dritter und darf sich selbst nicht bei Dritten anbiedern. Erst damit entsteht eine eigenständige „Markenpersönlichkeit“. Dann kann die Marke vor- oder unbewusst wirken. Ohne die „positive Aufladung“ müssten die Inhalte der Wort-Bild-Marke immer neu erklärt werden.

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3. Was ist eine Dachmarke?
Die Marke Schwarzwald ist eine Dachmarke. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen hohen Wiedererkennungswert mit hoher Reichweite und einer allgemeinen Imageaussage verbindet. Sie versteht sich als Klammer mehrerer Markenfamilien und Einzelmarken. Von der Dachmarke können alle Markenpartner profitieren, ohne auf ihre eigene Identität verzichten zu müssen. Eine Dachmarke ist mehr als die Summe der Einzelmarken. Sie gewinnt ihre Kraft allerdings auch daraus, dass alle Markenpartner sich an prominenter Stelle auf sie beziehen. Das Logo der Dachmarke gehört deshalb prominent auf alle Werbeträger der Markenpartner.

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4. Was haben Partner davon, wenn sie das Logo verwenden?
Sie profitieren von der Kraft der nahezu weltweit bekannten Destinationsmarke Schwarzwald. Als Dachmarke mit vielen Publikationen, Messeauftritten und Werbemaßnahmen prägt sie das übergeordnete Image des Schwarzwaldes, erzeugt allgemeine „Bilder im Kopf“, weckt Erwartungen und Urlaubsvorfreude. Die Partner selbst können sich damit ganz auf den Aufbau des eigenen Markenimages konzentrieren. Die Erlebnisdimensionen und die emotionalen Werte der Dachmarke werden durch die Verwendung des Schwarzwald-Logos vom Betrachter quasi automatisch ihrem eigenen Angebot zugeschrieben und „färben“ darauf ab.

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5. Warum sitzt das Schwarzwald-Logo auf dem waldschwarzen Grund?

Wie eine starke Persönlichkeit hat auch eine Marke eine eigene Aura, eine „gefühlte“ Ausstrahlung. Daraus entsteht eine Art Außengrenze der Marke. In diesem Raum ist sie ungestört und kann ihre volle Kraft zum Ausdruck bringen. Diesen Schutzraum – neudeutsch: Identfläche – schafft die waldschwarze Grundfläche. Sie ist immer eckig, immer größer als Schriftzug, Bollenhut und Claim.

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6. Warum wurde die Grundfarbe "waldschwarz" gewählt?

Waldschwarz ist ein Kunstbegriff aus Schwarz und Wald. Es ist eigentlich ein ganz dunkles Blau. So schwarzblau, wie die Waldberge im Morgenlicht oder in der „blauen Stunde“ nach dem Sonnenuntergang am Horizont stehen. „Waldschwarz“ nutzt die edle, distanzierende Ausstrahlung des Schwarz, wirkt aber je nach Lichteinfall dunkelblau oder blaugrün – aber immer hochwertig und elegant, leicht distanzierend. So baut die Marke Schwarzwald eine „edle, werthaltige und begehrenswerte Ausstrahlung“ auf. Frei nach dem Motto: Kleider machen Leute.

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7. Braucht eine starke Marke eine Abgrenzung zu anderen?

Ja. Erst recht, wenn diese - wie die Marke Schwarzwald - ein Dach über viele andere Marken bilden soll. Deshalb muss sie die eigene Identität immer offen zeigen ohne mit anderen Marken in Konkurrenz zu treten. Das geschieht durch das waldschwarze Schutz- oder Identfeld. So kann auch nicht der Eindruck entstehen, als sei die Dachmarke der Absender der Botschaft auf der sie verwendet wird. Der Prospekt oder die Anzeige „gehören“ nach wie vor zum Ort, zur Werbegemeinschaft, zur Region, zur Partnerorganisation oder zum Wirtschaftspartner der Schwarzwald Tourismus GmbH.

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8. Darf der Schriftzug ohne waldschwarzen Grund verwendet werden?

Nein. Schriftzug, Bollenhut und Schutz- oder Identfläche gehören zusammen. Wenn das Logo auf einen schon waldschwarzen Grund gedruckt werden soll, muss der vorgeschriebene Schutzraum für das Logo durch eine Lichtlinie mit entsprechendem Abstand um Schriftzug und Claim gewahrt werden. Dadurch entsteht wieder die üblicherweise quadratische Schutz- oder Identfläche mit einer Seitenkante von 16-33 mm, wie sie in den Lizenzbedingungen festgelegt ist. Ausnahmen kann es für offizielle Wirtschaftspartner der STG und kommerzielle Lizenznehmer geben. Diese werden im Einzelfall geprüft und vereinbart.

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9. Darf man das Logo dem eigenen Design anpassen?

Nein. Das Logo der Dachmarke darf grundsätzlich nicht verändert werden. Die AGBs und die Lizenzbestimmungen legen fest, wo und wie das Logo verwendet werden darf. Begründete Ausnahmen, etwa um das Gesamtlayout einer Partnerproduktion stimmig zu halten, können jedoch im Einzelfall vom Lizenzgeber genehmigt werden. Gerne unterbreitet die STG mit ihrer Agentur Qu-int bei Bedarf entsprechende Lösungsvorschläge. Die Umsetzung obliegt dann natürlich dennoch Ihnen.

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10. Muss das Logo immer mit Claim verwendet werden?

Ja. Beide gehören als Wortbildmarke zusammen und bilden das Logo, wie es für die Partner freigegeben ist. Eine Ausnahme gibt es nur dort, wo die Marke des Partners selbst einen Claim enthält. In ihren eigenen Broschüren verwendet die STG als „Absenderkennung“ (beispielsweise in Fotos) das Logo auch ohne Claim, um diesen nicht durch inflationären Gebrauch abzunutzen.

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11. Muss die Grundfläche immer quasratisch sein?

Auf den Printprodukten von Partnern ist die Grundfläche in der Regel immer quadratisch. In Anzeigen und in Onlinedarstellungen sind jedoch auch rechteckige waldschwarze Banner mit dem Claim neben dem Logo erlaubt. Dabei muss aber der Schutzraum von mindestens einer Bollenbreite beiderseits des Schriftzuges und einer etwa halben Bollenbreite zur Ober- und Unterkante der waldschwarzen Fläche eingehalten werden.

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12. Wie groß darf das Logo dargestellt werden?

Auf Printmedien zwischen DIN A6 und DIN A4 ist die flexible Verwendung zwischen 18 und 33 mm Kantenlänge des Quadrats vorgesehen. Bei rechteckiger Grundfläche darf die kürzeste Seitenlänge nicht kleiner als 18 mm sein. Bei Printmedien kleiner bis A6 wird das Logo mit einer Mindestseitenlänge von 16 mm eingesetzt. Der Claim wird im Quadrat erst ab einer Seitenlänge von 18 mm verwendet, darunter nur der Bollenhut mit dem Schriftzug Schwarzwald.

Bei einer rechteckigen Lösung kann der Claim auch rechts oder links neben dem Bollenhut stehen. Zwischen den Außenkanten der waldschwarzen Fläche und dem Claim bzw. Bollenhut sowie zwischen diesen muss mindestens ein waldschwarzer Raum von der Breite eines Bollens bleiben. Nach oben und unten sind zwischen Rand und Bollenhut mindestens eine halbe Bollenbreite Abstand zu wahren.

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13. Darf man das Logo für Postkarten, Speisekarten und Kalender verwenden?

Grundsätzlich ja. Allerdings behält sich der Lizenzgeber die Entscheidung im Einzelfall vor. Eine Genehmigung sollte deshalb vor Auftragsvergabe oder Verwendung bei der Schwarzwald Tourismus GmbH beantragt werden. Bei Verwendung auf Speisekarten darf nicht der Eindruck erweckt werden oder entstehen können, als handele es sich um eine Erzeuger- oder Herkunftsmarke.

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14. Darf man das Logo auch für eigene Anzeigen verwenden?

Ja, in seiner Gesamtheit als Wortbildmarke und unter Beachtung der vorgeschriebenen Mindestgröße von 16 mm Kantenlänge. Das gilt auch bei Verwendung als Schwarz-Weiß-Anzeige. Bei kleineren Anzeigen muss ggf. auf die Verwendung des Logos verzichtet werden. Ausnahme: Die Abbildung des Logos auf Broschürentiteln, die als „Kataloganzeigen“ verkleinert dargestellt werden.

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15. Dürfen Gemeinden mit dem Claim "herz.erfrischen.echt" werben?

Ja. Aber nur in Verbindung mit dem Schwarzwald-Logo und nur auf der waldschwarzen Grundfläche. Der Claim ist Bestandteil der Wortbildmarke und als somit markenrechtlich EU-weit geschützt.

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16. Was kostet die Verwednung des Logos?

Für die Mitgliedsorte der STG, deren Gastgeber und Gastronomen sowie die Wirtschaftspartner der STG ist die Verwendung für Print- und Onlinemedien frei. Sie müssen lediglich die AGBs und Lizenzbedingungen anerkennen und einhalten. Im Einzelfall eventuell erforderliche Abweichungen von den festgelegten Anwendungsregeln bedürfen der vorherigen Zustimmung des Lizenzgebers.

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17. Muss die Wortbildmarke immer auf der Vorderseite der Prospekte stehen?

Es wäre wünschenswert, weil damit die Zugehörigkeit zur Dachmarke Schwarzwald am deutlichsten zum Ausdruck kommt. Das Logo kann allerdings auch auf der Prospektrückseite oder auf Innenseiten verwendet werden.

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18. Darf die Wortbildmarke auch für Merchandising-Produkte und andere Werbemittel verwendet werden?

Die Kraft einer Marke wird nicht unwesentlich beeinflusst durch ihr Umfeld und ihren Einsatz. Die Aura der Dachmarke muss also im Interesse aller Markenteilhaber „sauber“ gehalten werden. Der Lizenzgeber behält sich deshalb grundsätzlich die einzelvertragliche Genehmigung zur Verwendung des Dachmarken-Logos auf Werbemitteln vor. Verwendungen, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht schließen lassen, sind grundsätzlich kostenpflichtig.

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19. Darf man das Logo an Betriebe oder Agenturen weitergeben?

Jeder kann die Wortbildmarke in verschiedenen Formaten kostenfrei von der Webseite des Lizenzgebers herunterladen. Die Adresse: www.schwarzwald-tourismus.info/partnernet. Mit dem Download akzeptiert er die Lizenzvereinbarungen und die AGBs, die an der gleichen Stelle heruntergeladen werden können. Dadurch wird eine versehentliche missbräuchliche Verwendung des Logos verhindert. Eine Weitergabe der Daten ist deshalb nicht erlaubt. Bitte verweisen Sie Ihre Agentur oder Ihre Partner auf die genannte Download-Seite.

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20. Darf man das Logo auf Fahnen und Bannern verwenden?

Ja, das wird von der STG sogar ausdrücklich unterstützt. So können Sie für alle ihre Gäste die regionale Zuordnung ihres Ortes zur Ferienregion Schwarzwald eindrucksvoll unterstreichen. Auch auf Veranstaltungshinweisen des Ortes oder der Tourist-Information können Sie das Logo kostenfrei verwenden. Lediglich für Veranstaltungshinweise kommerzieller Anbieter ist eine vorherige Genehmigung erforderlich.

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21. Gibt es die Wortbildmarke auch als Fahne und als Banner zu erwerben?

Ja. Die STG lässt Fahnen und Banner produzieren. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Schwarzwald Tourismus GmbH, Herrn Michael Kasprowicz, Ludwigstr. 23, 79104 Freiburg, Tel. +49 761 89646-74.

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22. Wie lange kann man das bisherige Logo noch verwenden?

Zum 1.1.2009 wird die neue Wortbildmarke zum offiziellen Logo für den Schwarzwaldtourismus. Zum gleichen Zeitpunkt zieht die STG als Lizenzinhaber das bisherige Logo aus dem Verkehr. Für neu zu erstellende Produkte darf ab dem 1.1.2009 nur die lizenzierte neue Wort-Bild-Marke auf dem waldschwarzen Grund verwendet werden.

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23. Weitere offene Fragen?

Mit allen Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden, können Sie sich direkt an die STG Geschäftsstelle wenden.

Ihre Ansprechpartner dort sind:
Christopher Krull, Geschäftsführer STG, Tel. +49 761 8964671
Wolfgang Weiler, Leiter Stabstelle Kommunikation, Tel. +49 761 8964672
Michael Kasprowicz, stv. Geschäftsführer, Tel. +49 761 8964674

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